Unsere liebevoll eingerichtete Ferienwohnung „Landleben“ im 1. Stock ist ideal für zwei Personen und bietet eine gelungene Kombination aus Komfort, Funktionalität und ländlichem Charme. Die Wohnung ist in einen Wohn- und Schlafbereich unterteilt. Im Wohnbereich erwartet Sie ein gut ausgestatteter Küchenblock mit allem, was Sie zum Kochen brauchen - ob ein schnelles Frühstück oder ein mehrgängiges Menü. Zusätzlich stehen Ihnen eine Waschmaschine sowie ein gemütlicher Essplatz für zwei Personen zur Verfügung. Der Schlafbereich ist durch einen großzügigen Schrank dezent vom Wohnraum abgetrennt und lädt mit einem bequemen Doppelbett zum Entspannen ein. Im Eingangsbereich befindet sich nun eine Schlafcouch mit kleinem Tisch – ein gemütlicher Platz zum Lesen, Ausruhen oder für eine zusätzliche Übernachtungsmöglichkeit bei Bedarf. Vom gemeinsamen Hausgang aus gelangen Sie außerdem auf unseren großen Balkon mit traumhaftem Blick auf das Zettersfeld – ideal zum Sonne tanken oder einfach zum Durchatmen.
Gemütlichkeit mit Ausblick | 2 Personen
Ferienwohnung Landleben
Ausstattung
- Appartement mit Wohnküche und Schlafzimmer
- Schlafzimmer mit gemütlichem Doppelbett und SAT-TV
- Voll ausgestatteter Küchenblock mit Geschirrspüler, Backrohr und Waschmaschine
- Esstisch mit Eckbank
- Dusche mit Naturkosmetik und Haarföhn
- Separates WC
- Zugang zum großzügigen Balkon mit Panoramablick
- Bettwäsche & Handtücher vorhanden
13.12.2025 - 08.03.2026 |
ab € 155,00 für 2 Personen pro Tag ohne Verpflegung |
Eine weitere Person € 35,00 pro Tag |
zuzüglich einmaliger Endreinigung € 47,00 |
17.04.2025 - 26.10.2025 |
ab € 155,00 für 2 Personen pro Tag ohne Verpflegung |
Aufpreis 3. Person € 35,00 pro Tag |
zuzüglich einmaliger Endreinigung € 47,00 |
Sommer 2026 |
01.04.2026 - 26.10.2026 |
ab € 155,00 für 2 Personen pro Tag ohne Verpflegung |
Aufpreis 3. Person € 35,00 pro Tag |
zuzüglich einmaliger Endreinigung € 47,00 |
Im Gästezimmer sind keine Hunde gestattet!
Der Gast hat das Recht, die Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
Am Tag der Abreise hat der Gast die gemieteten Räume bis spätestens 12.00 Uhr freizumachen.
Wenn ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen wird, so zählt die vorhergegangene Nacht als Erstübernachtung.
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